Firmen-Arbeitnehmer_538x159

Die Firmengruppenversicherung

Bei Firmen ab 1.000 Mitarbeitern ist der Abschluss von fakultativen (AN-finanziert) Firmengruppenverträgen (FGV) mit Beitragsvorteil möglich. Daneben sind Wartezeiterlass und Annahmegarantie (Kontrahierungszwang) vereinbart.

Seit dem 1. November 2016 ist auch bei Firmen ab 500 Mitarbeitern der Abschluss von fakultativen Firmengruppenverträgen mit Beitragsvorteil sowie Wartezeiterlass und Annahmegarantie möglich.

Hinweis:
Vertriebliche Erstmaßnahmen bzw. Regelungen zur Bewerbung des Vertrages sind in allen FGV (500-999 MA) zu vereinbaren und schriftlich im Gruppenversicherungsvertrag zu dokumentieren. Eine solche Erstmaßnahme kann aus einer Maßnahme aus der Präsentation Bewerbungsmaßnahmen bestehen.

Neben einer bKV ist der Abschluss eines FGV schon ab 25 Mitarbeitern möglich. Bitte beachten Sie: Im FGV ist nach einem Jahr plus Rumpfjahr (also am 31.12. des Jahres, welches auf das Jahr des Beginns des FGV folgt) eine Mindest-VNR-Anzahl von 10 erforderlich. FGV und bKV wird dabei nicht zusammen betrachtet!

Alle FGV-Vertragsvarianten enthalten alle für das Neugeschäft geöffneten Tarife der Gruppenversicherung.